Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen
der PEIGA Gaststätten Betriebs GMBH
für die Vermietung von Unterkünften


Sehr verehrter Gast,
die PEIGA Gaststätten Betriebs GMBH, Friedrichstraße 23, 25980 Westerland/Sylt (im folgenden „PEIGA“ abgekürzt) vermietet Ihre Unterkunft in Haus Reich, Theodor-Heuss-Str. 9 und Dannys Haus, Stadumstr. 9, 25980 Sylt OT Westerland ohne Verpflegung. Mit der Buchung erkennen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer Gesamtheit an. Bitte lesen Sie die Bedingungen deshalb sorgfältig durch.



I. Zustandekommen des Beherbergungsvertrages

Der Beherbergungsvertrag kommt zustande durch den Zugang einer schriftlichen Reservierungsbestätigung der PEIGA nach einer mündlichen Anfrage per Telefon, oder einer schriftlichen Anfrage per Brief, Telefax- oder E-Mail des Gastes bei der PEIGA. Die Unterzeichnung des übersandten Mietvertrages durch den Gast ist für das Zustandekommen des Beherbergungsvertrages maßgebend.

II. Reiserücktrittsversicherung

Der Gast wird von seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund, zum Beispiel Erkrankung, die Unterkunft nicht nutzen kann. Die PEIGA empfiehlt dem Gast deshalb dringend, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

III. Anreise- und Zahlungsbedingungen

Die Anreise- und Zahlungsbedingungen werden dem Gast gesondert aufgeben. Zahlungen des Gastes sind ausschließlich an die PEIGA zu leisten.

IV. Haftung der PEIGA

Soweit eine Haftung der PEIGA in Betracht kommt, haftet die PEIGA nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit und für sonstige Schäden, soweit diese Schäden mindestens auf einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung der PEIGA seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen ist die Haftung der PEIGA ausgeschlossen.

IV. Rücktritt des Reisenden

1. Der Reisende kann vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts kann die PEIGA eine angemessene Entschädigung verlangen, und zwar nach folgender Maßgabe:
Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises
Bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
Bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises
Bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
Ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
Dem Reisenden ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

V. Rücktritt der PEIGA

Die PEIGA kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Betrag nicht rechtzeitig auf dem Konto eingegangen ist und der Gast trotz wiederholter Aufforderung den Betrag nicht bezahlt oder vor Bezug der Wohnung der Betrag nicht bar bezahlt.

VI. Haftung der PEIGA

1. Die PEIGA beschränkt deren Haftung für Schäden, die nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, auf den dreifachen Reisepreis,
a) sofern ein Schaden des Reisenden auf einer vorsätzlichen noch grobfahrlässigen Pflichtverletzung der PEIGA, deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht oder
b) sofern die PEIGA für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
2. Die PEIGA haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, z.B. Theaterbesuche, Sportveranstaltungen, Schiffsfahrten, etc., und die in der Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Für die Erfüllung der Verpflichtungen aus der Vermittlung von Fremdleistungen haftet ausschließlich der Anbieter der jeweiligen Fremdleistung.

VII. Ausschluss von Ansprüchen

1. Ansprüche wegen Mängeln der Reise hat der Reisende unverzüglich gegenüber der PEIGA in schriftlicher Form anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur noch dann geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
2. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Reisenden aufgrund von Mängeln der Reise beträgt ein Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
3. Anwendbares Recht
Für diese Geschäfts- und Reisebedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Gast/Reisenden und der PEIGA gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Gerichtsstand
Gerichtsstand für etwaige Rechtsstreitigkeiten zwischen der PEIGA und einem Gast/Reisenden, der Kaufmann ist oder der keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder einem Gast/Reisenden, der nach Abschluss des Beherbergungs-/Reisevertrages seinen Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sind die für Westerland/Sylt zuständigen Gerichte.
5. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen des Gastes mit dem BHB oder des Reisenden mit der PEIGA unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.




Die unter www.ferienwohungaufsylt.com erreichbaren Internetseiten sind eine Veröffentlichung von:

PEIGA Gaststätten Betriebs GmbH
Friedrichstraße 23
25980 Sylt / OT Westerland

Telefon: +49 (0) 4651 23061
Email: mp@peiga-gaststaetten.de

USt.IdNr. XXXXXX
Amtsgericht XX HRB XXX

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